
Diese Schulung nach § 4 LMHV ist für alle Personen verpflichtend, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, jedoch keine Berufsausbildung auf diesem Gebiet besitzen. Die Inhalte sind speziell für Mitarbeiter der Bäckerei- und Konditoreibranche ausgelegt.
Sie richtet sich also insbesondere an Quereinsteiger, die alle wichtigen Basisregeln im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln lernen müssen.
Die Grundlage für diese Verpflichtung nach § 4 LMHV geht zurück auf die “EU-Basis-Hygieneverordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004 über Lebensmittelhygiene ).
- Fachkenntnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 1 bzw. Anlage 1 LMHV
 - Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
 - Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln
 - Grundlagen Lebensmittelrecht
 - Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
 - Betriebliche Eigenkontrollen, HACCP und Rückverfolgbarkeit
 - Havarieplan und Krisenmanagement
 - Hygienische Behandlung von Lebensmitteln
 - Anforderungen an Kühlung und Lagerung von Lebensmitteln
 - Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
 - Gefahren bei der Lebensmittelherstellung
 - Grundlagen der Mikrobiologie
 - Reinigung u. Desinfektion
 - Betriebshygiene & Personalhygiene
 - Erfolgskontrolle
 
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